RALF KRAECHTER
Raumgestaltung
 

 



Handwerkerrechnungen abziehbar!

 
Privatpersonen können ab 1. Januar 2006 bis zu 20 Prozent vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung bei einer Modernisierung oder Renovierung, maximal aber 600 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen.

Begünstigt sind so zum Beispiel Tätigkeiten, die von Mietern und Wohnungseigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden.
Hierzu gehören zum Beispiel das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Beseitigung von Schäden, das Verlegen von Teppichboden oder allgemeine Reparaturarbeiten.
Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt.
Wichtig: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Arbeitslohn des Handwerkers und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial.
Handwerksbetriebe werden daher ihre Rechnungen genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten aufschlüsseln müssen.
Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Privatkunden müssen die Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen.
Nicht begünstigt ist die Erstellung von etwas Neuem. Beispiel: Die Neuerrichtung eines Zaunes ist nicht begünstigt, hingegen aber die Reparaturarbeiten am defektem Zaun.
Der Abzug erfolgt von der Steuerschuld und nicht bei der Einkunfts- oder Einkommensermittlung.
Mit dieser Steuervergünstigung soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Ankurbelung der Wirtschaft geleistet werden
 


Handwerkerrechnung bis 2009 im doppelten Umfang absetzbar.

Eine wichtige Änderung bringt die Bundesregierung bei Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen in Privathaushalten. Ab 1.1.2009 hat sich der Steuermessbetrag auf 1200 Euro erhöht. Diese Änderung ist zunächst auf die Verlängerungszeiträume 2009 und 210 befristet.


 

 


 

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